- Einer der beiden Fährmänner scheidet zum Jahresende aus –
Keine guten Nachrichten sind dieser Tage über den Fortbestand der Neckarfähre, zwischen dem Neckargemünder Stadtteil Neckarhäuserhof und dem Neckarsteinacher Stadtteil Neckarhausen, zu hören. Bedingt durch die Kündigung des Fährmanns Wolfgang Nollert zum Ende des Jahres stellt sich wohl die berechtigte Frage, wie es mit diesem überaus wichtigen und Länder verbindenden Transportmittel weitergehen soll.
Die bereits seit Jahrhunderten existierende Verbindung dieser beiden Ortsteile hat gerade in jüngster Zeit, nach Einführung der Neckartal S-Bahn, besondere Bedeutung gewonnen. Durch die unerwartete Kündigung von einem der beiden Fährleute haben die Kostentträger, für die hessische Seite der Kreis Bergstraße und für die badische Seite die Stadt Neckargemünd, plötzlich das Problem, einen geeigneten Nachfolger zu finden. Mag dieser Fährdienst auf den ersten Blick für den Benutzer doch recht einfach und unkompliziert wirken, aber bei genauerem hinschauen muss man erkennen, dass der Fährmann an manchen Tagen mit allerhand Widrigkeiten zu kämpfen hat. Wechselnde Wind- und Strömungsverhältnisse, aufkommendes Hochwasser und so manch andere Wetterkapriolen, verlangen stets größte Wachsamkeit und ein gutes Auge, um Mensch und Fahrzeug wohlbehalten ans andere Ufer zu bringen. Um all den Widrigkeiten zu trotzen ist zur Fahrberechtigung eine entsprechende Ausbildung bzw. Prüfung zwingend vorgeschrieben. Kapitäne der Binnengewässer bringen die Voraussetzung ohne zusätzliche Prüfung grundsätzlich mit. Während Matrosen und sonstige Bewerber mindestens an 180 Tagen die Tätigkeit auf einem Schiff nachweisen müssen, um zur Fährprüfung zugelassen zu werden. Erst nach bestandener Prüfung, die beim Wasser- und Schifffahrtsamt Südwest in Mainz abzulegen ist, kann der Fährdienst übernommen werden. Da die bisherigen Bemühungen, einen qualifizierten Nachfolger für Wolfgang Nollert zu finden, bis jetzt erfolglos blieben, machen sich die Verantwortlichen bereits Sorgen, wie künftig ein reibungsloser Fährbetrieb aufrecht erhalten werden kann. Für all jene, die an der zu besetzenden Stelle Interesse haben ist noch zu erwähnen, dass sich die beiden Fährleute wöchentlich abwechseln und je nach Jahreszeit bis zu 14 Stunden an sieben Tagen ihren Dienst tun müssen. Für weitere Informationen ist Herr Moll von der Stadtverwaltung Neckargemünd unter Tel.-Nr. 06223 – 804117 zuständig.
Robert Brenner
|